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Aufhetzung des Volkes

1. April 2008

Wie Welt online berichtet, ist ein Verlag, der Richard Dawkins „The God Delusion“ (dt. Der Gotteswahn) in der Türkei vor Gericht gezerrt worden.

Grund für das Verfahren ist das Türkische Strafrecht, das in seinem §216 „Angriffe gegen heilige Werte“ unter Strafe stellt. Offensichtlich ist es selbst der türkischen Justiz peinlich, eine solche Strafverfolgung durchzuführen.

Geradezu belustigend, wenn es nicht so traurig wäre, ist das Gutachten eines Theologen, welches vom Staatsanwalt in Auftrag gegeben wurde:

Welt online:
„Ein Gutachter wurde bestellt, nicht gerade der Neutralste, sondern ein Theologie-Professor. Die Lektüre machte auch ihn wütend. „Wir wissen alle, wozu die Mohamed-Karikaturen geführt haben“, steht in dem Gutachten. Das beweise, dass solche Veröffentlichungen heikel seien, und Dawkins’ Buch sei „viel provokanter“ als die Karikaturen. Es gehe Dawkins nicht um wissenschaftliche Wahrheitssuche, nur um Provokation, und das schädige „nationale Einheit und Zusammenhalt“.“

Natürlich. Die Karikaturen sind schuld. Nicht die Menschen, die Häuser in Brand setzen. Und weil ein Buch provokant ist, hat es keine Berechtigung mehr, von den Menschen gelesen zu werden. Kennen wir ja.

Wem jetzt irgendwelche Parallelen zu Deutschland mit dem oder dem hier einfallen, der ist schon ganz stark mit atheistischer Propaganda infiziert.

Zum Glück scheint es auch in der Türkei kein großes Interesse zu geben, den armen (vielleicht etwas naiven) Verleger zu bestrafen. Selbst der Staatsanwalt will das offenbar verhindern:

„Der Staatsanwalt versuchte sich beim letzten Verhandlungstermin elegant aus der Affäre zu ziehen. Der Angeklagte habe keine Straftat begangen, argumentierte er trotz des von ihm selbst bestellten Gutachtens – weil Karaarslan das Buch nur veröffentlicht, nicht aber geschrieben habe. Auf Deutsch: Dawkins selbst ist schuldig, aber man kann ihn – Allah sei Dank – nicht verklagen. „

Aber in Deutschland brauchen wir gar nicht so laut zu schreien. Schliesslich gibt unser Strafrecht prinzipiell eine solche Anklage her (§166 f. StGB) und sie wurde in einem anderen Bereich auch schon durchgezogen.

Ob es für ein Land, dass Mitglied der Europäischen Union werden möchte, zuträglich ist, regelmäßig Journalisten und Verleger vor Gericht zu bringen, weil sie entweder Attatürk oder den Islam beleidigt haben, ist sicherlich fraglich.

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