Es darf geforscht werden.
Verfasst von Stefan am 12. April 2008
Der Bundestag hat am Freitag über die Novellierung des Stammzellgesetzes abgestimmt und konnte sich erfreulicherweise zu einer zwar halbherzigen, jedoch akzeptablem Lösung durchringen.
Die bisherige Stichtagsregelung wurde aktualisiert, so dass jetzt embryonale Stammzellen (ESZ), die bis zum Stichtag 01. Mai 2007 erzeugt wurden, eingeführt und für die Forschung verwendet werden dürfen.
Für die Wissenschaft ergibt sich jetzt endlich die Möglichkeit, in diesem Bereich Anschluss zu halten und mit ausländischen Forschern auf diesem Gebiet zu kooperieren. 
Kampf zweiter Ethiken
Natürlich wird dieses Ergebnis nicht von jedem so positiv gewertet. Im Leitartikel der Frankfurter Rundschau schreibt Karl-Heinz Karisch vom “Kampf zweier Ethiken“. Zwar halte ich diese Aussage nicht für realitätsgetreu, weil es zu viele Grauzonen in der Diskussion gibt, aber der Gegriff “Kampf” trifft die durch Lügen und Verleumdung gekennzeichnete Debatte ganz gut. Wie ich bereits hier und hier schrieb, wird von Seiten der Bedenkenträger und “Lebensschützer” mit teils unlauteren Methoden versucht, eine Stimmung in der Bevölkerung zu erzeugen oder zumindest vorzutäuschen, die die Forschung in dieser Form ablehnt.
Kritik seitens der Katholischen Kirche
Die katholischen Glaubensfunktionäre, wie z.B. Hassnichtprediger Kardinal Meisner oder Bischof Gebhard Fürst sind natürlich not-amused davon, dass eine Forschungsministerin der CDU, dazu noch katholische Theologin, offenbar eine wichtige Wegbereiterin für die Gesetzesnovellierung war.
Dafür erhält sie große Schelte und es hat (wie erwartet) auch nicht sehr lange gedauert, bis die Nazi-Keule rausgeholt wurde.
Die CDU habe nun den „ersten Schritt zu einer völligen Liberalisierung“ getan, sagte er. Fürst war von 2001 bis 2005 Mitglied des Nationalen Ethikrates und gilt innerhalb der katholischen Kirche als Fachmann für Fragen der Bioethik. Auch die Nationalsozialisten, so Fürst, hätten Menschenversuche mit der Begründung gerechtfertigt, hiermit die Heilungschancen anderer Menschen zu verbessern. July warnte vor der „Instrumentalisierung menschlichen Lebens“. Die Entscheidung des CDU-Parteitags habe den Weg zu „weiteren Verfügbarkeitsansprüchen“ bereitet.
(siehe auch Godwins-Law)
Diese Art und Weise der Diskussion ist sinnbildlich und macht für mich besonders deutlich, dass es den Gegnern nicht um eine Sachdebatte geht. Dieser Vergleich kann nicht realitätsferner sein und ist eine Frechheit.
In einer AFP-Meldung, die bereits am Donnerstag veröffentlich wurde, ist zu lesen:
Auch der Bioethik-Experte der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Peter Liese (CDU), wandte sich gegen eine Stichtagsverlegung. Eine Aufweichung des Embryonenschutzes könne “international schwerwiegende Folgen haben”, erklärte Liese in einer vom Bundesverband Lebensrecht verbreiteten Stellungnahme im Rahmen der Initiative www.deine-stammzellen-heilen.de.
Wem der “Bundesverband Lebensrecht” irgendwie bekannt vorkommt:
Das war der Initiator der Umfrage, die ich hier beschrieben habe. Kurzfassung:
Manipulation der Fragestellung, bis man nur noch die “richtige” Antwort geben kann. Dafür darf dann die Wahrheit auch gerne etwas kreativ ausgelegt werden…
Alles in allem ist der aktuelle Gesetzesbeschluss genau das, was man erwarten konnte. Die beiden Extreme (totales Verbot und totale Freigabe) hätten keine parlamentarische Mehrheit zu stande gebracht. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Diskussion mehr auf eine Sachebene begibt. Mir fehlt da allerdings ein bisschen die Hoffnung.
[Bilder: de.wikipedia.org]




13. April 2008 um 8:07
Der Grund warum so wenig sachlich diskutiert wird, sind vielleicht einfach die fehlenden sachlichen Argumente. Letztendlich ist jede Stubenfliege komplexer als die Zellen, um die es hier geht. Und bei einer Fliege frag keiner, ob man sie denn zu Forschungszwecken verwenden und töten darf.